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LOS - Bremen III - Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Logo von LOS - Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Inhaltlich orientierte sich das 2008 mit einer Laufzeit bis 2013 erneut aufgelegte Landesprogramm "Lokales Kapial für Soziale Zwecke" LOS-Bremen II an den Zielsetzungen des Bundesprogramms Lokales Kapital für Soziale Zwecke beziehungsweise dessen Nachfolger STÄRKEN vor Ort.

Übergreifende Zielsetzung ist der Erhalt und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und damit die Ermöglichung sozialer Teilhabe, die Entwicklung lokaler Identität und die Förderung des sozialen Zusammenhaltes.

Jugendliche aus dem Schweizer Viertel

Das Programm will die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, die vom Ausschluss des Arbeitsmarktes bedroht oder betroffen sind, erhalten, verbessern oder wieder herstellen und gleichzeitig lokale, soziale Zusammenhalte und Netzwerke fördern. Aus Mittel des Europäischen Sozialfonds werden Mikroprojekte mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten und einer Fördersumme bis zu 10.000 Euro gefördert.

Frauen mit Migrationshintergrund aus Hemelingen

Damit sollen insbesondere solche Menschen erreicht werden, die normalerweise nicht von ESF-Programmen angesprochen und durch sie gefördert werden.(ESF = Europäischer Sozialfonds) Gegenstand der Förderung sind deshalb vorrangig Selbsthilfegruppen, lokale Initiativen, kleine innovative Vorhaben und besonders benachteiligte Personen.

Das Landesprogramm zielt u. a. auf:

  • die Heranführung kleiner und neuer Träger (informelle Gruppen, Ehrenamtliche in Vereinen, aktive Bürgerlinnen, Selbsthilfegruppen u.ä.) an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF).
  • die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung.
  • die Beschäftigungsförderung auf lokaler Ebene.
  • die Unterstützung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Berufseinstiegshilfe in Kattenturm

In der Förderschiene I sind Projekte in sechs Bremerhavener Ortsteilen und in den elf Bremer Soziale Stadt Gebieten förderfähig. In diesen Gebieten beraten und beschliessen die lokalen Foren bzw. Stadtteil[-]gruppen über Anträge an das Programm. Ihnen gehören neben Bewohner/innen auch Vertreter/innen der Zielgruppen, von Vereinen und Verbänden, Kirchen, sozialen und kulturellen Institutionen, öffentlicher Verwaltung und der lokalen Koordinierungsstelle an.

Bewohner aus Gröpelingen

In der Förderschiene II sind Projekte in Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen außerhalb der Soziale Stadt Gebiete in Bremen (u. a. auch die vier Gebiete mit flankierender WiN-Unterstützung) förderfähig. Die Beratung und Beschlussfassung von Anträgen übernimmt für diese Gebiete, die 2010 durch ein Stadtmonitoring ermittelt wurden, ein Begleitausschuss in Federführung des Amtes für Soziale Dienste.

Dieser Begleitausschuss bewertet auch Anträge an die Förderschiene III. Hier geht es um die spezifische Förderung von Personen mit besonderen arbeitsmarktpolitischen Bedarfen, die sich nicht aus einem Gebietsbezug ergeben. Es sollen Zielgruppen erreichen sollen, die ansonsten keine arbeitsmarktqualifizierende Förderung erhalten. Dies sind Suchtkranke, psychisch Kranke und Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII.

Die übergreifende Steuerung des Programm LOS Bremen II erfolgt durch eine zentrale Koordinierungsstelle bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen.

Fördergrundsätze Landesprogramm LOS-Bremen II Stand: 01.04.2011 (pdf, 249.3 KB)

Titelbid der Zwischenbilanz

Eine Zwischenbilanz (pdf, 1.5 MB) über die Umsetzung des Landesprogramms Lokales Kapital für Soziale Zwecke LOS Bremen II und des Bundesprogramms STÄRKEN vor Ort 2008 – 2010 wurde im September 2010 veröffentlicht.

Eine Zwischenauswertung über die Umsetzung des Landesprogramms Lokales Kapital für Soziale Zwecke LOS Bremen II 2008 - 2012 finden Sie hier (pdf, 313.6 KB).

Die Umsetzung von LOS wurde in Bremen und Bremerhaven neu organisiert. Bisher erfolgten die Antragsverfahren über die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Bereits vor einem Jahr wurde die Umsetzung in Bremerhaven in die Hände des Magistrats Bremerhaven gelegt. Nun folgt Bremen.

Logo der LOS-Agnetur bei der wisoak

Hier gibt es seit Ende Februar 2022 eine externe Dienstleisterin – die "LOS-Agentur" –, angesiedelt bei der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer (wisoak). Die LOS-Agentur berät die Kleinstprojekte vor Ort in den Quartieren Bremens und schließt mit den Trägern der Kleinstvorhaben Verträge in einem papierlosen, digitalen Verfahren.
Die ersten Projekte sind in Abstimmung mit dem Sozialressort und den zuständigen Quartiersmanagements bereits gestartet. Die aufsuchende Beratung der neuen LOS-Agentur sorgt neben dem papierlosen Verfahren für einen stark vereinfachten Zugang zu den Fördermitteln und macht das Programm damit für Kleinstvorhaben und Initiativen in den Quartieren attraktiver.
Zwischen 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro Förderung können über das Programm LOS finanziert werden. Die maximale Laufzeit liegt bei 24 Monaten. Insgesamt stehen für das Projekt rund eine halbe Million Euro zur Verfügung. Finanziert wird das LOS-Förderprogramm durch den Europäischen Sozialfonds (ESF).

Weitere Informationen und Antragsunterlagen bekommen Sie hier und bei den Quartiersmanagern, die Sie jeweils in den Fördergebieten unter "Unser Team in..." oder unter Kontakt finden.