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Fördergebiet Oslebshausen

Ein Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln besteht nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nur bis zum 22. Lebensjahr. Für Bremerinnen, die Sozialhilfe, Hartz IV oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, übernimmt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Rahmen eines Projekts die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, bis auf Bundesebene eine Lösung für die Finanzierung gefunden wurde. Die Übernahme der Kosten ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Bremen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für die Beratung und Umsetzung sind die pro familia Beratungsstellen Bremen-Mitte und Bremen-Nord zuständig: Ein Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln besteht nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nur bis zum 22. Lebensjahr. Für Bremerinnen, die Sozialhilfe, Hartz IV oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, übernimmt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Rahmen eines Projekts die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, bis auf Bundesebene eine Lösung für die Finanzierung gefunden wurde. Die Übernahme der Kosten ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Bremen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für die Beratung und Umsetzung sind die pro familia Beratungsstellen Bremen-Mitte und Bremen-Nord zuständig: Ein Anspruch auf Versorgung mit schreibagsfg hfhdfgjdfnj gshfhdfgjdfnj hdfddjndhjg: